- Antragsveranlagung
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Antragsveranlagung,Lohnsteuer.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Antragsveranlagung — offizieller Ausdruck für den ⇡ Lohnsteuer Jahresausgleich durch das Finanzamt … Lexikon der Economics
Lohnsteuer-Jahresausgleich — steuerliches Verfahren mit dem Zweck, die Arbeitnehmer nicht schlechter zu stellen als die zu veranlagenden Einkommensteuerpflichtigen; die im Laufe eines Kalenderjahres zu viel einbehaltene ⇡ Lohnsteuer wird erstattet. § 46 II Nr. 8 EStG… … Lexikon der Economics
Einkommenssteuererklärung — Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem… … Deutsch Wikipedia
Einkommensteuererklärung — Formular Einkommensteuererklärung Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Sie wird von… … Deutsch Wikipedia
Mantelbogen — Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem… … Deutsch Wikipedia
Steuererklärung — Steu|er|er|klä|rung [ ʃtɔy̮ɐ|ɛɐ̯klɛ:rʊŋ], die; , en: Gesamtheit der Angaben zum Einkommen jedes Einzelnen, die das Finanzamt benötigt, um die Höhe der Steuer festsetzen zu können: ich muss noch meine Steuererklärung machen und sie dann beim… … Universal-Lexikon
Ausschlussfrist — Ausschließungsfrist, Präklusionsfrist; Zeitspanne, nach deren Ablauf die Geltendmachung eines Rechts nicht mehr statthaft ist. I. Steuerrecht:1. Arten: a) ⇡ Rechtsmittelfristen im Einspruchsverfahren (⇡ Einspruch): (1) Gesetzliche Grundlage: §… … Lexikon der Economics
Veranlagung — ⇡ Steuerfestsetzung mittels eines gesetzlich festgelegten, förmlichen Verfahrens. V. ist dort vorzunehmen, wo es nach Art der Steuer einer eingehenden Erforschung des Sachverhalts bedarf, z.B. bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen. Die V.… … Lexikon der Economics